Bund und Länder legen Eckpunkte für Krankenhausreform vor
Bund und Länder haben sich nach zähen Verhandlungen auf ein Eckpunktepapier zur Krankenhausreform geeinigt. Bundesgesundheitsminister Lauterbach, die Gesundheitsminister der Länder sowie Fachpolitiker der Ampel-Fraktionen haben in dem Papier drei zentrale Ziele verankert: die Entökonomisierung, die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die Entbürokratisierung des Systems.
Die Krankenhausstrukturreform ist notwendig, da die prekäre finanzielle Situation vieler Krankenhäuser einerseits durch die Missachtung der Investitionsverpflichtungen durch die Länder und andererseits durch die Vergütung durch ein reines DRG-System entstanden ist.
Ein zentraler Punkt ist die flächendeckende stationäre Versorgung, die durch eine auskömmliche Finanzierung mit Vorhaltepauschalen sichergestellt wird. Die Krankenhäuser erhalten eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten. Die sogenannten Fallpauschalen entfallen.
Über die parl. Sommerpause hinweg, werden die Eckpunkte nun zu einem Referentenentwurf weiterentwickelt.
Eckpunktepapier_Krankenhausreform.pdf (442.93 KB)