Persönliche Erklärung - Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19
Heute hat der Deutsche Bundestag über den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie abgestimmt. Trotz meiner Bedenken habe ich dem vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt. Ich halte es allerdings für geboten, dass diese Impfpflicht einem engen Wirkungsmonitoring unterzogen wird und falls notwendig Korrekturen beschlossen werden.
Wir befinden uns in einer überaus herausfordernden und ambivalenten Zeit und müssen Entscheidungen treffen, die akut ethisch verantwortungsvoll, vorausschauend und gesetzkonform zugleich sind. Dabei im Nebel immer den richtigen Kurs einzuschlagen, ist schwierig, denn es gibt leider keine Blaupause für diese Pandemie. Zur Bekämpfung dieser Pandemie muss sich das staatliche Handeln auf Maßnahmen beschränken, die fest auf der Grundlage des Grundgesetztes und der Verhältnismäßigkeit stehen. Als Mitglieder des Deutschen Bundestages ist es unsere Aufgabe, Maßnahmen zu beschließen, die konkret und nachvollziehbar zur Bekämpfung der Corona Pandemie beitragen.
Laut dem digitalen Impfquotenmonitoring des RKI vom 9.12.2021 liegt die Impfquote in der Altersgruppe 60+ bei 86,4%. In den kommenden Wochen muss der Fokus der Booster Impfungen zwingend auf dieser Altersgruppe liegen und wir müssen sicherstellen, dass allen Personen schnellstmöglich ein Impfangebot gemacht wird. Deshalb ist es gut, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Möglichkeit beinhaltet, dass für eine begrenzte Zeit auch Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte die Impfung durchzuführen.
Ein Problem der deutschen Corona Politik bisher ist die diffuse Datenlage. So ist der Impfstatus von Heimbewohnern sowie des Pflegepersonals oftmals nicht systematisch erhoben und bekannt. Somit ist es schlicht nicht möglich zu wissen, ob eine einrichtungsbezogene Impfpflicht überhaupt einen nennenswerten Beitrag zur Pandemiebekämpfung und zum Schutz vulnerabler Gruppen leisten kann.
Eine Kombination aus einer generellen FFP2-Maskenpflicht und einer täglichen verpflichtenden Testung des Personals und der Besucher ist in meinen Augen eine geeignetere Maßnahme für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Der Weg aus dieser Pandemie führt über das Impfen. Durch eine Impfung schützt man sich selbst vor einer schweren COVID-19 Erkrankung und andere vor einer möglichen Ansteckung. Leider bieten die Impfstoffe aber keinen 100 prozentigen Schutz vor einer Erkrankung oder einer weiteren Übertragung. Auch aus diesem Grund sind Auffrischungsimpfungen notwendig. Nach heutigem Stand ist es jedoch nicht sicher, wie viele Auffrischungsimpfungen notwendig sein werden. Aus meiner Sicht ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 Abs. 2 GG nicht wiederholt zu verantworten.