Rede zu Hilfen für Kinder psychisch- oder suchtkranker Eltern

Ebenso wie beim UBSKM-Gesetz konnten wir auch zu den Hilfen für Kinder psychisch- oder suchtkranker Eltern einen interfraktionellen Durchbruch erzielen. Ich bin dankbar, dass es uns gelungen ist, mit diesem Antrag den Blick auf die Kinder zu richten, die in Familien aufwachsen, in denen ein Elternteil oder auch beide psychisch erkrankt oder suchtkrank sind.
Eine psychische Erkrankung oder eine Suchterkrankung betrifft nicht nur die erkrankte Person selbst – sie beeinflusst die ganze Familie und besonders die Kinder, die zuallererst Schutz und Geborgenheit brauchen. Wenn Eltern mit gesundheitlichen Problemen kämpfen, kämpfen meistens auch ihre Kinder diesen Kampf mit. Ein Kampf, den sie oft nicht gewinnen können, sofern wir als Gesetzgeber und Staat nicht die notwendigen Rahmenbedingungen setzen.
Der Antrag ist ein starkes Signal. Wir wollen die Prävention ausbauen. Wir wollen, dass betroffene Kinder und ihre Familien frühzeitig Unterstützung bekommen – und zwar unkompliziert, unbürokratisch und flächendeckend. Wir brauchen klare Strukturen, wir brauchen Kooperationen zwischen Jugendhilfe, Gesundheitssystem und Suchthilfe. Wir brauchen Lotsendienste, die Familien an die Hand nehmen und sie durch das Hilfesystem begleiten.