Reform der Sterbehilfe: Keine Einigung im Parlament
2020 hat das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil für unsere moderne Gesellschaft gefällt. So, wie jedem Menschen das Recht zusteht nach seinem freien Willen sein Leben zu gestalten, steht ihm auch das Recht zu, nach seinen freiem Willen und in Würde sein Leben zu beenden.
Aus diesem Grund hat der Bundestag fraktionsübergreifend zwei Gesetzentwürfe erarbeitet. Ein Entwurf sah unter anderem weiterhin eine strafrechtliche Regelung vor. Der andere Entwurf von einer Gruppe um Katrin Helling-Plahr und Renate Künast wollte ein völlig neues Gesetz schaffen. Trotz dieses und noch weiterer Unterschiede gab es auch Gemeinsamkeiten.
So sollten in beiden Vorschlägen Voraussetzungen geschaffen werden, wie Suizidwillige Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten erhalten. Hierfür waren Änderungen im Betäubungsmittelgesetz vorgesehen. Beide Entwürfe sehen zudem eine Regulierung der Werbung für Hilfe zur Selbsttötung im Heilmittelwerbegesetz sowie jeweils eine Evaluierung vor.
Kernpunkte des Entwurfes der Gruppe um Helling-Plahr und Künast waren insbesondere:
▶️ Schaffung eines klaren Rechtsrahmen
▶️ Echte Achtung der Autonomie jedes Einzelnen
▶️ Einbettung der Möglichkeit, Suizidhilfe zu erhalten, in das ärztliche Vertrauensverhältnis
▶️ Keine Regelung im Strafrecht
▶️ Kein erneutes faktisches Leerlaufen des Rechts auf selbstbestimmtes Leben
Diesen Gesetzentwurf habe ich namentlich unterstützt.
Leider haben beide Gesetzentwürfe keine Mehrheit im Deutschen Bundestag gefunden, so dass es weiterhin keine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe gibt.
Selbstbestimmtes autonomes Handeln von Menschen steht für mich an erster Stelle. Das impliziert für mich auch Respekt und Achtung vor ihrem Gedanken und ihrem freien Willen, sich das Leben zu nehmen. An dieser liberalen Haltung halte fest.