Katja Adler

Wahlrechtsreform beschlossen

Kuppel

Die seit drei Wahlperioden vernachlässigte und längst überfällige Wahlrechtsreform ist nun beschlossen. Damit wird die Zahl der Abgeordneten auf fix 630 Abgeordneten festgelegt. Überhangs- und Ausgleichsmandate sorgten bisher für immer mehr Sitze im Bundestag. Diese werden nun vermieden, indem auch jedes errungene Direktmandat vom erreichten Mehrheitsverhältnis der Zweitstimmen gedeckt sein muss.

Die Anzahl der Wahlkreise bleibt mit 299 unverändert. 

Abgeschafft wird mit der Reform die zuletzt auch verfassungsrechtlich monierte Grundmandatsklausel. Alle Fraktionen, die in den Bundestag einziehen wollen, müssen nun ausnahmslos fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen. 

Die Option, auch bei nur 4,9 % Zweitstimmenanteil, aber mit mindestens drei gewonnenen Direktmandaten, eine Fraktion im Bundestag bilden zu können, gibt es nun nicht mehr.

Die CDU/CSU moniert dies nun öffentlich vehement, obwohl hierzu im Vorfeld eine Einigung erzielt wurde, die CDU selbst gar die Streichung ins Spiel brachte. Ob es Nachbesserungen gibt, wird sich zeigen.